Scheidung.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – ob einvernehmlich oder streitig.
Sorge- und Umgangsrecht.
Wir setzen Ihre Rechte als Elternteil durch und stellen das Kindeswohl in den Mittelpunkt.
Unterhalt.
Wir berechnen und setzen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für Sie durch.
Zugewinnausgleich.
Wir sichern Ihren gerechten Anteil am gemeinsam aufgebauten Vermögen.
Eheverträge.
Wir prüfen und gestalten Eheverträge – vorausschauend und rechtssicher.
Trennung, Scheidung, Sorgerecht?
Reden wir darüber.
Häufige Fragen zum Familienrecht.
Nach dem Trennungsjahr stellt einer der Ehepartner den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. Das Gericht regelt neben der Scheidung selbst auch die sogenannten Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn, Unterhalt und Sorgerecht. Der gesamte Ablauf dauert je nach Komplexität zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Aachen begleitet Sie durch jede Phase und sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Beim Scheidungsantrag muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Der andere kann dem Antrag auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. Allerdings empfehlen wir grundsätzlich eine eigene anwaltliche Vertretung, insbesondere wenn es um Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht geht. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Interessen vollumfänglich berücksichtigt werden.
Vor der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Das kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein, sofern eine Trennung von Tisch und Bett nachweisbar ist. Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nur in absoluten Härtefällen möglich, etwa bei häuslicher Gewalt. In der Praxis ist das Trennungsjahr in den allermeisten Fällen einzuhalten.
Vor der Scheidung müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Das kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein, sofern eine Trennung von Tisch und Bett nachweisbar ist. Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nur in absoluten Härtefällen möglich, etwa bei häuslicher Gewalt. In der Praxis ist das Trennungsjahr in den allermeisten Fällen einzuhalten.
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, die sich am bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und am Alter des Kindes orientiert. Der konkrete Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug des hälftigen Kindergelds. Zusätzlich können Mehrbedarf (z. B. Nachhilfe, Therapie) und Sonderbedarf (z. B. Zahnspange) geltend gemacht werden. Ein Anwalt für Familienrecht berechnet den exakten Anspruch und setzt ihn für Sie durch.
Ein vollständiger Entzug des Sorgerechts ist nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung möglich und stellt die absolute Ausnahme dar. Bei Trennung der Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Streitigkeiten betreffen meist das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Umgangsrecht. In solchen Fällen entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.